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Namentliche Abstimmung
(recht.oeffentlich.staat.parlament.bundestag)
    

Die namentliche Abstimmung ist ein besonderes Verfahren zur Ermittlung der Mehrheitsverhältnisse in einem Parlament.

Z.B. wird auf Antrag einer Fraktion oder von 5 % der anwesenden Mitglieder des Bundestages abweichend vom normalen Verfahren gemäß § 52 GOBT namentlich abgestimmt. Die namentliche Abstimmung wird mittels Abstimmungskarten durchgeführt auf denen der Name des Abgeordneten steht, und er sein Stimmverhalten(Ja/Nein/Enthaltung) markieren muß. Diese werden dann eingesammelt und ausgezählt.

Ausnahmen von der Zulässigkeit der namentlichen Abstimmungen regelt § 53 GOBT

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