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Abstimmung
(recht.allgemein und recht.oeffentlich.staat.parlament.bundestag)
    

Inhalt
             1. Bundestag

Mit Abstimmung wird das Verfahren zur Ermittlung der Mehrheitsverhältnisse in einem Kollegialorgan, wie z.B. dem Bundestag bezeichnet. Das Verfahren hängt ab von den speziellen Regeln für das Organ.

1. Bundestag

Im Bundestag sieht das normale Verfahren gemäß § 48 GOBT eine Abstimmung mittels Handzeichen oder durch Aufstehen oder Sitzenbleiben vor.

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