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Artikel Diskussion (1)
Minderjährigkeit
(recht.zivil.materiell.at)
    

Minderjährig ist, wer noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für weiteres siehe unter Volljährigkeit und Altersgrenzen im Recht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Mindestunterhalt/Mindestbedarf * Erbfähigkeit * Volljährigkeit * § 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger * Vormund/Vormundschaft * § 8 BGB Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger * Kinderehe * Unterhaltsrechner, im Aufbau befindlich Beta 0.92 * Unmündigkeit * § 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters Werbung: