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Altersgrenzen im Recht
(recht.allgemein)
    

Mit Vollendung der/des ...Tritt ein ..
GeburtRechtsfähigkeit und Parteifähigkeit
7. Lebensjahresbeschränkte Geschäftsfähigkeit
12. Lebensjahresbeschränkte Religionsmündigkeit
14. Lebensjahresvolle Religionsmündigkeit
beschränkte Strafmündigkeit
16. Lebensjahresbeschränkte Testierfähigkeit,
Eidesfähigkeit,
Beginn der Ausweispflicht,
Möglichkeit für Ausnahmegenehmigung zum Eheschluss
17. LebensjahresEnde Erziehungshilfe
18. LebensjahresVolljährigkeit,
aktives/passives Wahlrecht,
volle Strafmündigkeit,
unbeschränkte Testierfähigkeit,
Prozessfähigkeit,
Ehefähigkeit,
Heranwachsender im Sinne des Strafrechts
21. LebensjahresErwachsener im Sinne des Strafrechts

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Auf diesen Artikel verweisen: Minderjährigkeit * Volljährigkeit Werbung: