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Mit Mediation (lat. für Vermittlung) wird ein Verfahren bezeichnet, bei dem die Beteiligten eines interpersonalen Konflikts unter Mithilfe eines allparteiischen neutralen Dritten (= Mediator) freiwillig und eigenverantwortlich in einem vertraulichen Prozess bei voller Informiertheit eine an ihren Interessen orientierte Lösung des Konfliktes erarbeiten.
Aufgabe des Mediators ist es den Beteiligten den Weg zu einer Offenlegung der eigentlichen Interessenlage und einer eigenverantwortlichen Lösung des Streits zu zeigen. Der Mediator macht entsprechend, im Unterschied zum Schieds- oder Ombudsmann, keine eigenen Lösungsvorschläge.
Das Mediationsverfahren ist auf kein Rechtsgebiet beschränkt, bietet sich aber insbesondere dort an, wo die Beteiligten eines Konflikts ein Interesse haben, diesen ohne Verletzung der Interessen eines der Beteiligten zu lösen, so dass ein weitere Umgang miteinander möglich ist (Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht).
Der Mediator gibt dabei den Beteiligten einen feste Struktur vor und arbeitet mit Methoden der Gesprächs- (Offene Fragen, Paraphrasierung und Verbalisierung) und Verhandlungsführung (Harvard-Konzept) daraufhin, dass die Parteien Ihre Interessen erkennen und offen werden für das Erarbeiten einer gemeinsame Lösung.
Verfahrensablauf
- Phase 1: Begrüßung mit Einleitung
- Phase 2: Erstellung der Themenliste/Schilderung des Konfliktes
- Phase 3: Herausarbeiten der jeweiligen Parteiinteressen für jedes Thema
- Phase 4: Erarbeiten von Lösungsvorschlägen
- Phase 5: Bewertung von der Lösungsvorschläge
- Phase 6: Hinzuziehung von sachverständigen Dritten/Formulierung einer Vereinbarung
Um in den jeweiligen Phasen das Ziel zu erreichen, z.B. die Benennung der Interessen hinter den Positionen nutzt der Mediator verschiedene Techniken der Gesprächsführung:
- Phase 2: Offene, nicht geschlossene, Fragen , aktives Zuhören (Spiegeln, Paraphrasieren ["habe Ich Sie richtig verstanden dass?]),
- Phase 3: Verbalisieren (Gefühle erkennen und benennen durch den Mediator), ggf. Einzelgespräche.
- Phase 4: Brainstorming, Aufzeigen der "Best Alternative To a Negotiated Agreement" und der "Worst Alternative To a Negotiated Agreement".
Bezahlt wird der Mediator grundsätzlich von beiden Parteien gemäß Vereinbarung. Dabei ist mit Kosten von ca. 200,- bis 500,- Euro pro Stunde zu rechnen. Soweit begleitend Anwälte dabei sind, rechnen diese entweder nach dem RVG oder nach Vereinbarung ab. Eine Vergütung über die Staatskasse bei Mittelosigkeit einer Partei entsprechend der Prozesskostenhilfe ist zur Zeit nicht möglich.
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