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Mit Harvard-Konzept wird ein Verfahren des kooperativen Verhandelns bezeichnet. Dabei verläuft das Verhandlen unter Beachtung von folgenden Grundsätzen:
- Trennung zwischen Person und Interessen. Freundlichkeit gegenüber der Persönlichkeit der anderen Beteiligten (der "anderen Seite")
- Keine Positionen sondern Interessen
- Objektive Kriterien heranziehen. Sachlich bleiben mit Blick auf die Interssen und deren Lösung ("kein Feilschen um Positionen")
- Entscheidungsoptionen entwickeln
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