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Markenrechtsverletzung
(recht.zivil.materiell.sonder.marken)
    

Von einer Markenrechtsverletzung spricht man, wenn Dritte unbefugt ein eingetragene Marke im geschäftlichen Verkehr verwenden. (§ 15 Abs. 2 MarkenG). Eine Nutzung durch Private im privaten Verkehr kann keine Markenrechtsverletzung sein. Allerdings kommt dann eine Verletzung von Namensrechten in Frage.

Um Markenrechtsverletzungen im geschäftlichen Verkehr bei der Registrierung von Domains vorzubeugen, empfiehlt sich eine Markenrecherche.

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Auf diesen Artikel verweisen: Produktpiraterie * Metatags als Namens-/Markenrechtsverletzungen/unlauterer Wettbewerb Werbung: