Von einer Markenrechtsverletzung spricht man, wenn Dritte unbefugt ein eingetragene Marke im geschäftlichen Verkehr verwenden. (§
15 Abs. 2 MarkenG). Eine Nutzung durch Private im privaten Verkehr kann keine
Markenrechtsverletzung sein. Allerdings kommt dann eine Verletzung von Namensrechten in Frage.
Um Markenrechtsverletzungen im geschäftlichen Verkehr bei der Registrierung von Domains vorzubeugen, empfiehlt sich eine Markenrecherche.
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