Mit Magistratsverfassung wird eine Form der Kommunalverfassung bezeichnet, bei der dem Gemeindevorstand als dem zur Beschlussfassung berufenen Organ der Magistrat mit dem Bürgermeister gegenübersteht, der zur Vorbereitung und Ausführung der
Beschlüsse berufen ist. Der Bürgermeister ist den anderen Magistratsmitgliedern im Gegensatz zur Bürgermeisterverfassung nicht weisungsbefugt, sondern nur primus inter pares. Bei Stimmgleichheit entscheidet allerdings seine Stimme
Bei der echten (heute nicht mehr praktizierten) Magistratsverfassung musste der Magistrat den Beschlüssen der
Gemeindevertretung zustimmen. Heute beschränkt sich sein Aufgabengebiet auf
die Umsetzung der Beschlüsse.
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