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Bürgermeisterverfassung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Mit Bürgermeisterverfassung wird eine Kommunalverfassung bezeichnet, bei der der Bürgermeister der Gemeindeversammlung gemeinsam mit den Beigeordneten als Gemeindevorstand gegenübersteht. Der Bürgermeister ist dabei, im Unterschied zur Magistratsverfassung, gegenüber den Beigeordneten weisungsbefugt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Ratsverfassung, süddeutsche/norddeutsche * Ratsverfassung, süddeutsche/norddeutsche Werbung: