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Ratsverfassung, süddeutsche/norddeutsche
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Inhalt
             1. Süddeutsche Ratsverfassung

1. Süddeutsche Ratsverfassung

Als süddeutsche Ratsverfassung wird eine (monistische) Kommunalverfassung bezeichnet, bei der alle Beschluss- und Ausführungskompetenzen bei einem Organ - dem Gemeinderat - liegen. Der Bürgermeister wird direkt vom Volk gewählt und ist stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats.

Die süddeutsche Ratsverfassung ist in Bayern und Baden-Württemberg die gültige Kommunalverfassung. Allerdings ist die Stellung des Bürgermeister mittlerweile stärker geworden, so dass sie der Bürgermeisterverfassung ähnlich geworden ist.

Norddeutsche Ratsverfassung

Als norddeutsche Ratsverfassung wird die norddeutsche Version der Ratsverfassung bezeichnet, die im wesentlichen zwei Unterschiede zur süddeutschen Ratsverfassung aufweist. Zum einen wird hier der Bürgermeister vom Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt und zum anderen gibt es als weiteres Organ den Gemeinde- bzw. Stadtdirektor, der die Beschlüsse des Gemeinderats vorbereitet und ausführt.

Vergleiche auch mit Magistratsverfassung und Bürgermeisterverfassung.

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