MAD ist die Abkürzung für Militärischer Abschirmdienst. Die Aufgaben und Befugnisse des MAD sind im Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst(MADG) geregelt.
Auf diesen Artikel verweisen: Abhörgesetz * G 10 * Geheimdienst/Nachrichtendienst * Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)