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militärischer Abschirmdienst
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

MAD ist die Abkürzung für Militärischer Abschirmdienst. Die Aufgaben und Befugnisse des MAD sind im Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst(MADG) geregelt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Abhörgesetz * G 10 * Geheimdienst/Nachrichtendienst * Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Werbung: