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Abhörgesetz
(it.angriff.staat und it.recht.gesetz)
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Vollständiger Titel: Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, auch Gesetz zu Artikel 10 GG (G 10 Gesetz)

Das Abhörgesetz ermächtigt den Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst zur Überwachung oder Aufzeichnung der Telekommunikation und zur Einsicht in Sendungen die dem Brief- und Postgeheimnis unterliegen.

Voraussetzung ist, dass dies zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der BRD stationierten Nato-Truppen, geschieht (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 . Der BND darf die Telekommunikation zusätzlich im Rahmen seiner Aufgaben nach dem BND-Gesetz überwachen oder aufzeichnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 AbhörG).

Rechtsmittel

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