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lex rei sitae
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit lex rei sitae wird das (Sachen-) Recht bezeichnet, das an dem Ort gilt, an dem sich eine Sache befindet. Gemäß Art. 43 EGBGB gilt im internationalen Sachenrecht das lex rei sitae, d.h. Sachen unterliegen immer dem Recht des Ortes an dem sich befinden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Vindikationslegat * internationales Erbrecht/europäische Erbrechtsverordnung Werbung: