Mit Vindikationslegat wird eine Art des Vermächtnis bezeichnet, bei der der Bedachte durch das Vermächtnis Eigentümer an der vermachten Sache wird und daher einen Herausgabeanspruch (= Vindikation) gegen den Erben hat.
Dem deutschen Erbrecht ist das Vindikationslegat fremd, es kennt nur das Damnationslegat. Ein Vindikationslegat nach ausländischem Recht, dass ein in Deutschland gelegenes Grundstück betrifft ist wirksam (C-218/16 - Kubicka) und muss durch Grundbuchberichtigung umgesetzt werden.
Vor dieser Entscheidung waren ausl. Vindikationslegate gemäß dem lex rei sitae als Damnationslegat zu behandeln (BGH NJW 95, 58).
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