Im weiteren Sinne ist Kriegsrecht, dass Recht zur völkerrechtlich anerkannten Anwendung von militärischer Gewalt. Die Satzung der Vereinten Nationen sieht ein grundsätzliches Verbot von Kriegen vor. Zulässig sind nur
die Anwendung militärischer Gewalt gegen einen bewaffneten Angriff und militärische Zwangsmaßnahmen der Vereinten Nationen.
Zum Kriegsrecht im engeren Sinn, zählen die Regeln die bei der Kriegsführung zu beachten sind. Dazu zählen:
Für die Frage welches Recht im Spannungs- bzw.
Verteidigungsfall in Deutschland innerstaatlich gilt siehe unter
Notstandsverfassung.
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