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Mit Kindschaftsrecht werden alle Regelungen/Normen bezeichnet, die die Fragen rechtlichen Beziehungen eines Kindes zu seinen Eltern regeln. D.h. im Einzelnen:
- §§ 1591 BGB ff Mutterschaft/Vaterschaft (Begründung, Anerkennung und Anfechtung)
- §§ 1741 BGB ff Adoption
- §§ 1616 BGB ff elterliche Sorge
Das Kindschaftsrecht ist vollständig im BGB geregelt.
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