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Kindschaftsrecht
(recht.zivil.materiell.familie)
    

Mit Kindschaftsrecht werden alle Regelungen/Normen bezeichnet, die die Fragen rechtlichen Beziehungen eines Kindes zu seinen Eltern regeln. D.h. im Einzelnen:

  1. §§ 1591 BGB ff Mutterschaft/Vaterschaft (Begründung, Anerkennung und Anfechtung)
  2. §§ 1741 BGB ff Adoption
  3. §§ 1616 BGB ff elterliche Sorge

Das Kindschaftsrecht ist vollständig im BGB geregelt.

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