slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Insichprozess, Verwaltungsprozessrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Im Verwaltungsprozessrecht spricht man von einem Insichprozess, wenn sich zwei Behörden eines Rechtsträgers (= einer juristischen Person des öffentlichen Rechts) gerichtlich streiten. Ein Insichprozess ist unzulässig, da innerhalb eines Rechtsträgers Streit mittels Weisung des gemeinsamen Vorgesetzten gelöst werden kann und muss.

Eine Ausnahme von diesem Prinzip ist der Kommunalverfassungsstreit.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kommunalverfassungsstreit Werbung: