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Haushalt/Haushaltsplan
(recht.oeffentlich.staat.haushalt)
    

Mit Haushalt wird die Gesamtheit der Mittel bezeichnet, die einer natürlichen oder juristischen Personen für einen bestimmten Zeitraum, meistens ein Jahr, zur Verfügung stehen.

Mit Haushaltsplan wird die Planung der Verteilung erwarteter Einnahmen auf verschiedene Bereiche mit Auf- und Ausgaben (sog. Haushaltsstellen) bezeichnet.

Beispiel: Die Gemeinde B erwartet für das Jahr 2007 Einnahmen aus verschiedenen Quellen in Höhe von 50 Millionen Euro. Im Haushaltsplan legt der Gemeinderat fest, dass die Mittel in folgende Bereiche fließen sollen: Kindertagesstätten 2 Millionen, Straßenbau 5 Millionen, Stadtsanierung 1 Million, Jugendarbeit 500.000,- usw.

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Auf diesen Artikel verweisen: Sondervermögen des Bundes * Gemeindevertretung/Gemeinderat * Budgetrecht * Bundeshaushalt * Schattenhaushalt * Defizitverfahren * Materielles Gesetz/Formelles Gesetz * Budget * Eigenbetrieb/Eigengesellschaft Werbung: