slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Gemeindevertretung/Gemeinderat
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Die Gemeindevertretung (= Gemeinderat) ist neben dem Gemeindevorstand, das Organ, das die von Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG geforderte Vertretung des Volks in der Gemeinde verwirklicht.

Zu ihren Aufgaben gehört die Kontrolle des Gemeindevorstands, die Wahl der Beigeordneten im Gemeindevorstand und die Entscheidung über die nicht dem Gemeindevorstand übertragene Angelegenheiten der Gemeinde, wie z.B. den Haushaltsplan (§ 97 HGO).

Die Gemeindevertretung wird durch die wahlberechtigten Gemeindemitglieder gewählt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Ortsbeirat * Haushalt/Haushaltsplan * Stadtverordnetenversammlung * Abgeordneter * Ortsteil/Ortsbezirk, Kommunalrecht * Rathaus * Kommunalwahlen Werbung: