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Schattenhaushalt
(recht.öffentlich.staat.haushalt)
    

Von Schattenhaushalt spricht man, wenn ein Staat neben dem offiziellen (finanziell ausgeglichenen) Haushaltsplan einen zweiten Hausaltsplan aufstellt in dem zusätzlich Ausgaben oder Neuverschuldungen verbucht werden.

Beispiel: Die Regierung eines Staates schafft ein Sondervermögen mit eigenem Haushalt, aus dem bestimmte laufende Staatsausgaben finanziert werden sollen. Kredite die das Sondervermögen aufnimmt erscheinen damit nicht im offiziellen Haushalt als Belastung.

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