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Handelsgesetzbuch (HGB)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Im HGB ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute geregelt. Dazu zählen unter anderem Sonderregelungen für Materien des bürgerlichen Rechts:

  1. Namensrecht (Handelsfirma)
  2. Vertretung (Prokura, Handlungsvollmacht, Handlungsgehilfe, Handelsvertreter, Handelsmakler)
  3. Verträge (Handelskauf, Kommissionsgeschäft, Frachtgeschäft, Speditonsgeschäft, Lagergeschäft)
  4. Gesellschaften (KG, OHG, stille Gesellschaft)

Weiterhin regelt das HGB in den §§ 1 - 6 die Frage der Kaufmannseigenschaft (Wer ist in wann Kaufmann) und der Buchführungspflicht (Handelsbücher).

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Auf diesen Artikel verweisen: HGB * Haverei (Havarie) * Handelsrecht * Spezialgesetze des Zivilrecht Werbung: