Gleich wird eine Wahl genannt, wenn jede Wählerstimme grundsätzlich den
gleichen Zählwert und den gleichen Erfolgswert hat.
Gleicher Zählwert ist gegeben wenn jeder Bürger das gleiche Stimmgewicht
hat. Der gleiche Zählwert war z.B. beim preußischen Drei-Klassen-Wahlrecht
nicht gegeben.
Gleicher Erfolgswert ist gegeben, wenn alle Stimmen gleichmäßig im
Ergebnis, d.h. bei der Sitzverteilung im Parlament, berücksichtigt werden.
Die Fünfprozent-Klausel schränkt dies
zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Parlaments ein.
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