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Artikel Diskussion (3)
Gewerkschaft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.tarif)
(engl. union )
    

Mit Gewerkschaft wird ein Zusammenschluss von Arbeitnehmern zum Zweck der gemeinsamen Durchsetzung von Forderungen gegenüber den Arbeitgebern bezeichnet.

Dieser Zusammenschluss ermöglicht es den Arbeitnehmern ihre Kraft zu bündeln und den Arbeitgebern als Machtfaktor gegenüber zu treten. In der Rechtswissenschaft spricht man davon, dass erst der Zusammenschluss zu Gewerkschaften das Kräftegleichgewicht (= Kampfparität) im Arbeitskampf hergestellt hat.

Um wirksam Tarifverträge abschließen zu können, muss eine Gewerkschaft als Koalition anerkannt sein. Für diese von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für die Koalitionsfähigkeit von Gewerkschaften siehe unter Koalitionen im Tarifrecht.

Aus historischen Gründen haben Gewerkschaften regelmäßig die Rechtsform des nicht rechtsfähigen Vereins (für eine nähere Begründung siehe dort).

Beispiele: IG-Metall und ver.di.

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Auf diesen Artikel verweisen: union * Nominallohn/Reallohn * Gewerkschaft Handel Banken und Versicherungen (HBV) * Partei/Prozesspartei/Parteifähigkeit * Tariffähigkeit/Tarifvertragsparteien * Differenzierungsklausel * Koalitionen im Tarifrecht * industrielle Revolution * Streik * Verein * Flash-Mob Aktion Werbung: