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Nominallohn/Reallohn
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Nominallohn wird der Geldlohn, d.h. die tatsächliche Summe des Lohnes bezeichnet. Mit Reallohn wird die Kaufkraft des Lohnes bezeichnet, d.h. der um die Inflation bereinigte Nominallohn. Dabei kann die Kaufkraft nur im Verhältnis zu früheren Werten angegeben werden.

Beispiel: Im Januar 2005 hat A einen Stundenlohn von 20,- Euro Brutto. Im Frühjahr 2006 wurde der Stundenlohn dann auf 21,- Euro erhöht. Sein neuer Nominallohn beträgt jetzt 21,- pro Stunde. Das entspricht einer nominalen Lohnerhöhung von 5 %. Die Inflation betrug im jahr 2005 2 %, d.h. A muss 2006 2 % mehr für seinen Lebensunterhalt aufwenden. Daher beträgt die Reallohnehöhung 3 %.

Abwandlung: Wäre der Nominallohn des A nur um 1,5 % erhöht worden auf 20,30 Euro, entspräche dies einem Reallohnverlust von 0,5 %.

Um diesen Gefahren zu entgehen, versuchen die Gewerkschaften in Tarifverträgen Reallohnsteigerungen zu vereinbaren.

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