 |
Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
 |
Werbung
|
|
|
Warning: Undefined variable $modus in
/var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line
344
Artikel |
Diskussion (2) |
|
|
|
Mit Gegenzeichnung bezeichnet man eine zur Rechtswirksamkeit
eines schon unterzeichneten Dokuments notwendige zweite Unterschrift
durch eine andere Person. Die Gegenzeichnung geht auf die
Contrasignatur zurück.
Beispiel: Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten sind gemäß
Art. 58 GG nur gültig, wenn sie
durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Bundesminister gegengezeichnet werden.
Werbung:
| |
Auf diesen Artikel verweisen:
Bundespräsident
Werbung:
|