Mit Gefährdungshaftung wird eine verschuldensunabängige Pflicht zur
Leistung von Schadensersatz bezeichnet. Die Gefährdungshaftung knüpft
z.B. an den Betrieb einer potentiell gefährlichen Anlage (z.B. Kfz) oder das
Halten eines Tieres an.
Gefährdungshaftung ist z.B. für folgende Fälle geregelt: