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Gefährdungshaftung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Gefährdungshaftung wird eine verschuldensunabängige Pflicht zur Leistung von Schadensersatz bezeichnet. Die Gefährdungshaftung knüpft z.B. an den Betrieb einer potentiell gefährlichen Anlage (z.B. Kfz) oder das Halten eines Tieres an.

Gefährdungshaftung ist z.B. für folgende Fälle geregelt:

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Auf diesen Artikel verweisen: Haftung im Straßenverkehr * Luxustier/Nutztier * Produkthaftung * Halterhaftung Werbung: