Mit Halterhaftung wird die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Halters eines Fahrzeugs oder eines Tieres für einen durch das Fahrzeug oder Tier verursachten Schaden bezeichnet. Für weiteres siehe unter Gefährdungshaftung.
Auf diesen Artikel verweisen: Halterhaftung, Gebühren privater Parkplatz