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Mit Garantenstellung bezeichnet man im Strafrecht ein Verhältnis des Täters zu einem Tatobjekt, das eine Pflicht
des Täters zur Abwendung strafrechtlicher Erfolge auslöst. Diese Pflicht wird als Garantenpflicht bezeichnet.
- Beschützergaranten, Pflichten zum Schutz des Opfers aus
- Gesetz
- rechtlich begründeter enger natürlicher Verbundenheit
- Lebens-/Gefahrgemeinschaft
- freiwilliger Übernahme
- Stellung als Amtsträger mit besonderem Pflichtenkreis
- Überwachergaranten, mit der Pflicht zur Überwachung
bestimmter Gefahrenquellen.
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