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Garantenstellung/Garantenpflicht
(recht.straf.at.unterlassen)
    

Mit Garantenstellung bezeichnet man im Strafrecht ein Verhältnis des Täters zu einem Tatobjekt, das eine Pflicht des Täters zur Abwendung strafrechtlicher Erfolge auslöst. Diese Pflicht wird als Garantenpflicht bezeichnet.

  • Beschützergaranten, Pflichten zum Schutz des Opfers aus
    • Gesetz
    • rechtlich begründeter enger natürlicher Verbundenheit
    • Lebens-/Gefahrgemeinschaft
    • freiwilliger Übernahme
    • Stellung als Amtsträger mit besonderem Pflichtenkreis
  • Überwachergaranten, mit der Pflicht zur Überwachung bestimmter Gefahrenquellen.
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Auf diesen Artikel verweisen: unterlassene Hilfeleistung * unechtes Unterlassungsdelikt * unechtes Unterlassungsdelikt * Unterlassen * Ingerenz * Pflicht zum Handeln * Selbstmord/Selbsttötung Werbung: