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Mit frei werden Berufe bezeichnet, die nicht unter die Gewerbeordnung
fallen. Dazu gehören u.a. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte und Architekten. Diesen Berufen ist gemeinsam, dass sie auf einer höheren Ausbildung beruhen und durch
die persönliche Mitarbeit des Betriebsinhabers geprägt sind.
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