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Flurstück/Katasterparzelle
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit Flurstück/Katasterparzelle wird die kleinste vermessene Einheit im Liegenschaftskataster bezeichnet. Ein oder mehrere Flurstücke bilden ein Grundstück. Flurstücke werden auf Liegenschaftskarten innerhalb einer Flur durchnummeriert. Wird ein Flurstück geteilt erhält es Unternummern.

Beispiel: In der Gemeinde N Flur 14 der lag das Flurstück 13 mit 800 qm Fläche. Dieses wurde in 2 gleich große Teile vermessen. Diese erhielten die Flurstücknummern 13/1 und 13/2.

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Auf diesen Artikel verweisen: Grundstücksteilung/Parzellierung * Zuflurstück * Grundstück iSd BGB Werbung: