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Kataster/Katasteramt
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt und recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit Liegenschaftskataster wird ein amtliches Verzeichnis bezeichnet, dass alle wichtigen, u.a. durch Vermessung gewonnenen, tatsächliche Angaben über sämtliche Bodenflächen in einem Bezirk enthält (z.B. Lage und Größe). Es ist die Grundlage für das Grundbuch.

Mit Katasteramt wird dementsprechend das Amt bezeichnet, dass das Liegenschaftskataster führt. In Hessen ist das das Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

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Auf diesen Artikel verweisen: Teilfächenerwerb, Aufbau * Flurstück/Katasterparzelle * Grundstück iSd BGB Werbung: