Von Fahndung spricht man, wenn jemand zur Festnahme (§ 131 StPO) oder Aufenthaltsermittlung (§ 131a StPO) ausgeschrieben wird.
Bei Zeugen kommt eine Fahndung nur zur Aufenthaltsermittlung in Frage.
Auf diesen Artikel verweisen: Beschuldigter nicht auffindbar * Schengener Informations System (SIS)