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Europarecht (EU-Recht), primäres/sekundäres
(recht.eu)
    

Das EU-Recht wird in zwei große Rechtskreise aufgeteilt, das primäre EU-Recht, welches aus den Verträgen besteht, und das sekundäre EU-Recht, welches von den Organen der EU aufgrund der Verträge erlassen wird.

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Auf diesen Artikel verweisen: europarechtliche Einflüsse auf das Verwaltungsrecht * EU-Richtlinien * Europarecht/europäisches Recht * Kartell/Kartellverbot * europäischer Gerichtshof (EuGH) Werbung: