Mit Vertrag von Amsterdam wird die vom europäischen Rat im Juni 1997 als Überarbeitung des Maastrichter Vertrages vorgelegte Fassung des EU-Vertrages bezeichnet.
Materiell stärkt der Vertrag vor allem die gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit der Mitgiedstaaten in den Bereichen Justiz und Inneres. Die Asyl- und Einwanderungspolitik wurde mit dem Amsterdamer-Vertrag zu einem Tätigkeitsfeld der europäischen Union und ist damit nicht mehr nur dem Bereich der bloßen Regierungszusammenareit zugeordnet. Formal nimmt der Vertrag von Amsterdam eine Neunummerierung des EU- und des EG-Vertrages vor.
Neben dem eigentlichen Vertragstext existieren 37 sogenannte Protokolle der EU und zwei Anhänge zum Vertrag, die gemäß Art. 51 EU-Vertrag als Bestandteil des Vertrages gelten und damit die gleiche Rechtsqualität haben.
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