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Mit ELA wird ein in Artikel 14.4 des EU-Protokolls Nr. 4 festgelegte Möglichkeit der nationalen Notenbanken (z.B. der deutschen Bundesbank) bezeichnet, in einer Liquiditätskrise auf eigene Rechnung Zentralbankkredite gegen die Hingabe von Wertpapieren an nationale Banken zu gewähren. Dass heißt, dass die nationalen Notenbanken im Notfall zur Geldschöpfung berechtigt sind. Zur Gegensteuerung hat der Zentralbankrat die Möglichkeit mit einer 2/3 Mehrheit einer Notenbank die weitere Gewährung von Notfallkrediten zu untersagen.
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