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Mit Ermittlungsverfahren (= Vorverfahren) wird im Strafprozess, das Verfahren bezeichnet, das die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen des Verdachts einer Straftat durchführt, um
mittels Ermittlungen zu einem Entschluss über die Frage zu kommen, ob die
öffentliche Klage erhoben werden soll oder nicht. (§ 158ff StPO).
Vor dem 1. Strafverfahrensreformgesetz (1. StVRG) kannte man eine gerichtliche Voruntersuchung.
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