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Von einem enteignenden Eingriff spricht man bei einem rechtmäßigen Eingriff, der wie eine Enteignung wirkt, der aber nicht zielgerichtet ist.
Beispiel: Die Stadt B muss für notwendige Straßenbauarbeiten eine bestimmte Straße für ein halbes Jahr sperren. Für den C, der in dieser Straße seine Tankstelle hat, ist dies ein enteignender Eingriff.
- Von Art. 14 GG geschützte Position
- rechtmäßiger hoheitlicher Eingriff in diese Position
- der unmittelbar zu einer Beeinträchtigung der Position führt
- das staatliche Handeln muss gemeinwohlbezogen gewesen sein (entfällt z.B. bei Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder der Eröffnung eines Insolvenz-Verfahrens)
- Sonderopfer
Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, gewährt der enteignende Eingriff einen Anspruch auf Entschädigung.
Ist der Eingriff rechtswidrig liegt ein enteignungsgleicher Eingriff vor.
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