Mit Dienstvertrag wird ein Vertrag bezeichnet, bei dem die Hauptpflicht des Dienstverpflichteten in der (idR persönlichen) Leistung der versprochenen Dienste und
die Hautpflicht des Berechtigten in der Zahlung der vereinbarten Vergütung besteht.
Der Dienstvertrag ist in den §§ 611 bis 630 BGB geregelt.