Mit Delkredere (ital. für "des Glaubens") wird ein Garantievertrag bezeichnet, bei dem ein
Handelsvertreter/Kommissionär dem Unternehmer für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Kunden einsteht.
Entsprechend wird mit Delkredereprovision eine Provision bezeichnet, die der Handelsvertreter/Kommissionär als Gegenleistung für die Übernahme des Erfüllungsrisikos erhält.
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