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Deeplink, Rechtsfragen
(it.recht)
    

Der BGH hat in dem Urteil v. 17.07.2003 (Az: I ZR 259/00; Pressemitteilung 96/03) entschieden, daß das Setzen sog. Deeplinks nicht gegen die urheberrechtlichen Befugnisse der verlinkten Anbieter verstößt. Auch eine unlautere Ausbeutung der Leistungen der Anbieter durch das Setzen von Deeplinks wurde abgelehnt.

Offen gelassen hat der BGH allerdings ausdrücklich die Frage eines Urheberrechtsverstoßes, "wenn der Linksetzende dazu technische Sperren umgehe" (Zitat aus Pressemitteilung 96/03 des BGH).

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