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Von contra legem (lat.) spricht man, wenn eine Meinung, ein Vorgehen oder eine Rechtsfortbildung mit dem geltenden Gesetz nicht zu vereinbaren ist.
Beispiel: Der Autor geht contra legem davon aus, dass Mundraub grundsätzlich nicht strafbar sei.
Vergleiche mit präter legem de lege lata und de lege ferenda.
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