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Von praeter legem (lat.) spricht man, wenn ein Rechtsstandpunkt am Recht "vorbeigeht". Insbesondere wird der Begriff bei der Diskussion einer Rechtsfortbildung für einen Standpunkt gebraucht, der nicht mehr vom Gesetzeswortsinn gedeckt ist, dem der Gesetzeswortsinn aber auch nicht entgegensteht (siehe contra legem).
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