08.03.06 Kai Riechert: | Ein Verstoß gegen Recht und Gesetz ist weniger schwerwiegend. Fraglich ist, ob eine Entscheidung contra legem bedeutet, daß es sich um eine Entscheidung gegen den eindeutigen Sinn und Wortlaut eines Gesetzes handelt, so daß man dem Rechtsanwender quasi zumindest grob fahrlässige Rechtsbeugung vorwerfen muß.
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