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causa/justa causa
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Causa ist die lat. Bezeichnung für den Grund einer Vermögensverschiebung, das sog. Kausal- oder Verpflichtungsgeschäft (für weiteres siehe dort).

Fehlt einer Vermögensverschiebung die causa, kann sie im Rahmen des Bereicherungsrecht rückgängig gemacht werden.

Justa causa ist die lat. Bezeichnung für eine rechtmäßiges Verpflichtungsgeschäft.

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Auf diesen Artikel verweisen: Baulast, Baurecht * Kausalgeschäft Werbung: