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Bote
(recht.zivil.materiell.at)
    

Bote ist, wer eine fremde Willenserklärung überbringt (Erklärungsbote) oder empfängt und weitergibt (Empfangsbote).

Beim Empfangsboten geht die Erklärung zu dem Zeitpunkt zu, zu dem die Weitergabe an den Empfänger zu erwarten war. Das Risiko von Fehlern geht zu Lasten des Empfängers.

Beispiel: A bietet dem B den Kauf eines bestimmten Bildes für 5.000,- an. Er teilt ihm mit, das Angebot gelte bis zum nächsten Freitag. Freitagabend trifft der B die Privatsekretärin des B und teilt ihr mit, sie möge A ausrichten, er nehme das Bild. Da Privatsekretärinnen üblicherweise nur an Wochentagen arbeiten, geht diese Erklärung des B dem A erst am nächsten Montag und damit verspätet zu.

Der Bote ist vom Stellvertreter abzugrenzen.

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