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Sind mehrere eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt, dass jeder die ganze
Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu bewirken
verpflichtet ist (Gesamtgläubiger), so kann der Schuldner nach seinem Belieben an
jeden der Gläubiger leisten. Dies gilt auch dann, wenn einer der Gläubiger bereits
Klage auf die Leistung erhoben hat.
=> Gesamtgläubigerschaft.
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