(1) Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1.
Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der
letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist
der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen
Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs.
(2) Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz unverzüglich nach den in
Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkten im Bundesanzeiger bekannt.
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