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§ 21 BGB Nicht wirtschaftlicher Verein
(gesetz.bgb.buch-1.abschnitt-1.titel-2.untertitel-1.kapitel-1)
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Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.


KG, Beschl. v. 16.9.2016 – 22 W 65/14: In der Regel ist ein Verein, der als Unterstützungskasse im Sinne des § 1b Abs. 4 BetrAVG tätig werden soll, kein ideeller Verein und kann somit nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 55 BGB Zuständigkeit für die Registereintragung * § 55 BGB Zuständigkeit für die Registereintragung * eingetragener Verein (e.V.)/rechtsfähiger Verein Werbung: