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Beweisantrag, Strafprozessrecht
(recht.straf.prozess und recht.ref.straf1)
(engl. offer of proof )
    

Inhalt
             1. Voraussetzungen ordnungsgemäßer Beweisantrag
             2. Ablehnung ordnungsgemäßer Beweisantrag
             3. fehlerhafter Beweisantrag

Mit Beweisantrag wird im Strafprozess, der in der Hauptverhandlung mündlich vorgebrachte bestimmte Begehren über bestimmte Tatsachen Beweis zu erheben bezeichnet.

1. Voraussetzungen ordnungsgemäßer Beweisantrag

  1. bestimmte Beweistatsache (keine Negativtatsache)
  2. bestimmtes Beweismittel

Beispiel: Ich beantrage darüber Beweis zu erheben, dass der Angeklagte sich zum Tatzeitpunkt an der Autobahnrastätte Finsterwalde aufhielt. Als Beweismittel benenne ich die Angestellte der Rastanlage Renate Schmitz, Gerstenweg 12, 56402 Finsterwalde.

2. Ablehnung ordnungsgemäßer Beweisantrag

Wird ein ordnungsgemäßer Beweisantrag abgelehnt muss dies vom Gericht begründet werden. Die Gründe für die Ablehnung sind abschließend in § 244 Abs. 3 ff StPO aufgezählt:

  1. Überflüssigkeit wegen
    1. Bedeutungslosigkeit. Bedeutungslos ist eine Beweistatsache, wenn ihr Vorliegen keinen Einfluss das Urteil haben kann.
    2. Schon erwiesen im Sinne des Beweisantrages. Beispiel: fünf Zeugen sagen, das B um 5:00 nicht am Tatort war, das Gericht sieht dies daher als erwiesen an. Der Beweisantrag einen sechsten Zeugen zu vernehmen der dies bestätigt ist daher überflüssig. Gegenbeispiel: Fünf Zeugen sagen, dass der Angeklagte am Tatort war, hier muss ein sechster der etwas anderes behauptet auf jeden Fall vernommen werden.
    3. Wahrunterstellung bei entlastenden Tatsachen
    4. Offenkundigkeit
  2. Unbrauchbarkeit
    1. völlig ungeeignet
    2. tatsächlich/rechtlich unerreichbar (für ein Beispiel siehe unter V-Personen).
  3. Verschleppungsabsicht

3. fehlerhafter Beweisantrag

Liegt kein formgerechter Beweisantrag vor, z.B. weil er vor und nicht in der Hauptverhandlung gestellt wird, so ist immer daran zu denken, ob es sich nicht um eine Anregung zur Beweisermittlung handelt, der das Gericht aufgrund seiner Aufklärungspflicht folgen muss (§ 244 Abs. 2 StPO). Für weiteres siehe dort.

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Auf diesen Artikel verweisen: offer of proof * Negativtatsache * Beweisermittlungsanregung/Beweisermittlungsantrag/Beweisanregung * beschleunigtes Verfahren Werbung: