Die Barwertverordnung diente im alten Versorgungsausgleich zur Vergleichbarmachung von teildynamischen und vollstatischen Anwartschaften mit den Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei wurde der ehezeitbezogene Jahresbezugswert der Betriebsrente mit dem dem Alter des Empfängers entsprechenden Barwertfaktor multipliziert.
Jahresrente x Barwertfaktor x Umrechungsfaktor x Rentenwert. Der Umrechungsfaktor wird von der Rentenversicherung festgelegt.
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